AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Menoovo GmbH für Restaurants, Version 1.0.1 Stand Mai 2025

Die Menoovo GmbH (nachfolgend „Anbieter“) stellt Unternehmern webbasierte Software-as-a-Service-Dienste (nachfolgend „Dienste“) für Gastronomiebetriebe zur Verfügung. Diese AGB regeln die Bedingungen für die Nutzung dieser Dienste.

  1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vertragsabschluss

1.1. Geltung der AGB

1.1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung und Leistung von Software-Diensten der Menoovo GmbH, Backhausfeld 2b, 31319 Sehnde, Deutschland, HRB 209814 (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

1.1.2. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer gemäß § 14 BGB. Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern gemäß § 13 BGB. Der Kunde sichert mit Vertragsabschluss zu, Unternehmer zu sein und die Dienste ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise vom Kunden zu verlangen.

1.1.3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich mindestens in Textform zu. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.1.4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen.

1.2. Vertragsgegenstand

1.2.1. Gegenstand der Verträge ist die Bereitstellung von webbasierten Software-as-a-Service-Diensten (SaaS) für Gastronomiebetriebe. Die Dienste setzen sich aus Paketen (z.B. „Digitale Speisekarte“, „Self-Ordering“) und optionalen Integrationen (z.B. Plugins, Anbindungen zu Drittanbietern, Funktionserweiterungen) zusammen. Die Dienste umfassen insbesondere folgende Komponenten und Funktionalitäten:

Die Pakete beinhalten typischerweise:

  1. a) Die Bereitstellung einer Plattform zur digitalen Gastberatung, bei der der Kunde kurze Videoclips aufnehmen und hochladen kann.
  2. b) Die Bereitstellung von Funktionen, die mittels Künstlicher Intelligenz (KI) automatisch Vorschläge für Untertitel zu den Videos des Kunden und deren Übersetzungen erstellen, sowie Vorschläge für passende Upselling-Produkte, Stammdaten, beschreibende Texte und Bilder generieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Vorschläge zu prüfen, zu bearbeiten und eigenverantwortlich für die Anzeige gegenüber seinen Gästen freizugeben (speichern).
  3. c) Die digitale Darstellung von Speisekarten, über welche die vom Kunden freigegebenen Inhalte, inklusive der Videos und KI-unterstützten Informationen, an die Gäste ausgespielt werden.
  4. d) Im Rahmen des Pakets „Self-Ordering“ die Möglichkeit für Gäste, Bestellwünsche digital an den Kunden zu übermitteln, wodurch die Dienste auch als Kommunikationswerkzeug zwischen Gast und Gastronom dienen.
  5. e) Optional buchbare Zusatzmodule und Integrationen

1.2.2. Der Kunde benötigt für jeden Standort, an dem Anwendungen von Menoovo eingesetzt werden, gesonderte Lizenzen. Ein Standort im Sinne dieser Vereinbarung ist jede räumlich getrennte Betriebseinheit, bzw. Betriebsstätte, unabhängig davon, ob sie unter derselben juristischen Person geführt wird. Eine Nutzung von Menoovo an mehreren Standorten mit nur einer Lizenz ist unzulässig.

1.2.3. Der genaue Leistungsumfang der vom Kunden gewählten Dienste ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf der Website des Anbieters zum Zeitpunkt der Bestellung sowie ggf. aus einem individualvertraglichen Angebot und der darauf basierenden Bestellung des Kunden.

1.2.4. Bestimmte Funktionen (z.B. Kassensystem-Integration, Online-Zahlungsabwicklungen über Drittanbieter, spezifische eCommerce-Funktionalitäten) sind nicht zwingend Teil des Grundumfangs der Pakete „Digitale Speisekarte“ oder „Self-Ordering“ und müssen – falls vom Kunden gewünscht und vom Anbieter angeboten – gesondert als Integrationen lizenziert werden.

1.2.5. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Dienste (insbesondere das Paket „Menoovo Self-Ordering“ im Grundumfang) weder ein Kassensystem im Sinne steuerrechtlicher Vorschriften (z.B. KassenSichV) noch ein vollständiges E-Commerce-System ersetzen oder darstellen. Die Software dient primär als Kommunikationswerkzeug, mit dem Gastronomen ihre Angebote und Informationen präsentieren und Gäste (im Paket „Self-Ordering“) Bestellwünsche digital übermitteln können. Die Implementierung einer rechtskonformen Kassenfunktion oder eines Onlineshops mit vollständigem Bestellprozess (einschließlich Zahlungsabwicklung) kann die Nutzung optionaler Integrationen des Anbieters oder die Anbindung externer Systeme (z.B. eines gesetzeskonformen Kassensystems oder Zahlungsdienstleisters) erfordern. Die Auswahl, Beauftragung, Lizenzierung sowie die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Funktion und Rechtskonformität solcher externer Systeme oder zusätzlich gebuchter Integrationen obliegen allein der Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich sicherzustellen, dass sein Gesamtsystem den jeweils geltenden steuerrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen genügt.

1.2.6. Die Annahme und Abwicklung der Bestellungen (einschließlich Bezahlung und Rechnungserstellung gegenüber dem Endkunden) obliegen allein der Verantwortung des Kunden.

1.3. Vertragsabschluss

1.3.1. Die Präsentation der Dienste auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum).

1.3.2. Der Kunde gibt durch Abschluss des Online-Bestellvorgangs auf der Website des Anbieters oder durch Annahme eines individualvertraglichen Angebots des Anbieters (z.B. per E-Mail) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die gewählten Dienste ab. Bei Online-Bestellungen wird der Kunde vor Absenden der Bestellung über alle Bestelldaten informiert und hat die Möglichkeit, Eingabefehler zu korrigieren.

1.3.3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung (z.B. per E-Mail) oder durch Freischaltung des Zugangs zu den Diensten für den Kunden. Eine automatisch generierte Bestellbestätigungs-E-Mail unmittelbar nach Eingang der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar, es sei denn, dies wird darin ausdrücklich erklärt.

1.3.4. Mit Vertragsschluss, spätestens jedoch mit der ersten Nutzung der Dienste, erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung an.

  1. Leistungserbringung und Verfügbarkeit

2.1. Bereitstellung als SaaS

2.1.1. Der Anbieter erbringt seine Dienste als Cloud-Lösung über das Internet. Der Zugriff erfolgt passwortgeschützt über gängige Webbrowser oder eine vom Anbieter ggf. bereitgestellte und unterstützte mobile Applikation (App).

2.1.2. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die vertraglich vereinbarten Dienste im vereinbarten Umfang bestimmungsgemäß zu nutzen.

2.1.3. Ein Installationsrecht an der Software auf lokalen Systemen des Kunden wird nicht übertragen, es sei denn, dies ist für die Nutzung einer spezifischen Komponente (z.B. einer App) erforderlich und ausdrücklich so vorgesehen. Der Quellcode der Software ist nicht Teil der Leistung.

2.1.4. Der Zugang zu den Diensten erfolgt über vom Anbieter bereitgestellte oder vom Kunden im System generierte Login-Daten. Der Kunde kann im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung Benutzerkonten für sein Personal im vorgesehenen Umfang anlegen und verwalten.

2.2. Verfügbarkeit

2.2.1. Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der SaaS-Dienste von 98% im Jahresmittel am Übergabepunkt. Als Übergabepunkt gilt der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums, an dem die SaaS-Dienste ins öffentliche Internet übergeben werden. Störungen nach diesem Punkt (z. B. Internetanbindung des Kunden) fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters.

2.2.2. Als Betriebszeit gelten alle Kalendertage, 24 Stunden täglich, ausgenommen sind:

  1. a) Planmäßige Wartungsfenster: Regelmäßig am ersten Dienstag des Monats zwischen 02:00 und 06:00 Uhr MEZ/MESZ sowie zusätzlich angekündigte Wartungsfenster. Planmäßige Wartungen werden dem Kunden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus über die Website des Anbieters (z.B. https://s.menoovo.com/status) oder per E-Mail angekündigt. Der Anbieter wird sich bemühen, planmäßige Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Hauptnutzungszeiten der Gastronomie durchzuführen.
  2. b) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt (siehe Ziff. 9.5), Verschulden Dritter (soweit nicht Erfüllungsgehilfen des Anbieters), technische Probleme des Internets außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder Stromversorgung, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen.
  3. c) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von dringenden, unaufschiebbaren Wartungsarbeiten, die zur Sicherung des Betriebs oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich sind und die eine vorherige Ankündigung nicht zuließen.
  4. d) Geringfügige oder unwesentliche Beeinträchtigungen der Dienste, die die Nutzung nicht erheblich einschränken.

2.2.3. Bei Unterschreitung der zugesicherten Verfügbarkeit gemäß Ziff. 2.2.1 gelten für die betroffene Leistung für jeden angefangenen Prozentpunkt der Unterschreitung folgende pauschalierte Vergütungsminderungen auf die monatliche Gebühr des betroffenen Dienstes, sofern die Unterschreitung vom Anbieter zu vertreten ist:

  • Tatsächliche Verfügbarkeit 95,0 % – 97,9 %: 10 % der monatlichen Vergütung
  • Tatsächliche Verfügbarkeit 90,0 % – 94,9 %: 20 % der monatlichen Vergütung
  • Tatsächliche Verfügbarkeit 80,0 % – 89,9 %: 40 % der monatlichen Vergütung
  • Tatsächliche Verfügbarkeit < 80,0 %: 60 % der monatlichen Vergütung

2.2.4. Weitergehende Ansprüche wegen Nichtverfügbarkeit, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB (siehe Ziff. 9) beschränkt bzw. ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters vorliegen. Die Geltendmachung von Minderungsansprüchen setzt eine unverzügliche Rüge der Nichtverfügbarkeit durch den Kunden voraus.

2.3. Leistungsänderungen und Weiterentwicklung

2.3.1. Der Anbieter ist berechtigt, die SaaS-Dienste und deren Funktionsumfang im Zuge fortlaufender Weiterentwicklung und zur Anpassung an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen anzupassen, zu verbessern oder zu ändern, sofern hierdurch der Kern der vereinbarten Leistung nicht unzumutbar für den Kunden verändert wird und die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet ist.

2.3.2. Insbesondere kann der Anbieter neue oder geänderte Funktionen bereitstellen (z.B. Updates, neue Module) und unwirtschaftliche, veraltete oder sicherheitskritische Funktionen einstellen oder ändern, sofern die Gesamtfunktionalität für den vertragsgemäßen Gebrauch im Wesentlichen erhalten bleibt.

2.3.3. Führt eine Leistungsänderung zu einer wesentlichen, nicht nur unerheblichen Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten der vertragsgegenständlichen Dienste für den Kunden, die diesem nicht zumutbar ist, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Der Anbieter wird den Kunden auf eine solche wesentliche Änderung und das Bestehen eines Sonderkündigungsrechts mindestens sechs (6) Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderung in Textform hinweisen. Das Sonderkündigungsrecht ist vom Kunden binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform gegenüber dem Anbieter auszuüben. Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.

2.3.4. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben von dieser Regelung unberührt.

2.4. Einbindung und Leistungen Dritter; Schnittstellen

2.4.1. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmern oder sonstigen Dritten (z.B. Hosting-Provider, Zahlungsdienstleister, Anbieter von KI-Modellen, Schnittstellen-Partner) zu bedienen. Der Anbieter bleibt auch in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden.

2.4.2. Soweit die Dienste Schnittstellen zu Drittsystemen (z.B. Kassensysteme des Kunden, Online-Bezahldienste, Lieferplattformen) nutzen oder deren Anbindung ermöglichen, ist der Anbieter bemüht, eine reibungslose Zusammenarbeit seiner Software mit diesen Fremdsystemen sicherzustellen. Der Anbieter schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von Drittanbieter-Systemen oder deren Schnittstellen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich als Garantieleistung des Anbieters vereinbart.

2.4.3. Ausfälle, Störungen, Änderungen oder die Einstellung von Diensten durch Drittanbieter oder an deren Schnittstellen liegen außerhalb des direkten Einflussbereichs des Anbieters. Eine Haftung des Anbieters für solche Umstände ist im Rahmen der Ziff. 9 dieser AGB beschränkt bzw. ausgeschlossen. Der Anbieter wird den Kunden über ihm bekanntwerdende, für den Kunden relevante Änderungen bei angebundenen Drittdiensten nach Möglichkeit informieren.

2.5. Support

2.5.1. Der Anbieter stellt dem Kunden während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters (Montag bis Freitag, 09:00 – 17:00 Uhr MEZ/MESZ, außer an gesetzlichen Feiertagen am Sitz des Anbieters) Unterstützung (Support) per E-Mail oder über ein vom Anbieter bereitgestelltes Support-Portal zur Verfügung.

2.5.2. Im Rahmen des Supports gemeldete Störungen wird der Anbieter nach Maßgabe der Dringlichkeit und im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten bearbeiten.

2.5.3. Ein bestimmter Reaktions- oder Lösungszeitraum (Service Level Agreement, SLA) für Supportanfragen wird – abgesehen von der zugesicherten Verfügbarkeit gemäß Ziff. 2.2 – nicht zugesichert, es sei denn, dies ist in einem separaten Service Level Agreement ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

2.6. Technische Voraussetzungen beim Kunden

2.6.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Nutzung der Dienste erforderlichen technischen Mindestvoraussetzungen auf seiner Seite zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Hierzu gehören insbesondere ein aktueller Webbrowser in der jeweils vom Anbieter unterstützten Version, eine stabile und ausreichend dimensionierte Breitband-Internetverbindung sowie aktuelle Endgeräte (z.B. Tablet, Smartphone, PC) mit aktueller Software.

2.6.2. Der Anbieter informiert über spezifische Systemanforderungen auf seiner Website oder im Rahmen des Bestellprozesses. Leistungsbeeinträchtigungen, die daraus resultieren, dass der Kunde die empfohlenen Systemvoraussetzungen nicht erfüllt, gehen nicht zulasten des Anbieters.

  1. Vergütung, Preislisten, Preisanpassung und Zahlungsbedingungen

3.1. Vergütung und Preislisten

3.1.1. Die vom Kunden für die Nutzung der Dienste zu zahlende Vergütung (Einrichtungsgebühren, monatliche Grundgebühren, variable nutzungsabhängige Gebühren) richtet sich nach den im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bzw. der Buchung einer Integration oder einer Leistungserweiterung gültigen Preisen des Anbieters.

3.1.2. Die jeweils aktuellen Preise und Preismodelle (einschließlich etwaiger Freimengen für bestimmte Funktionen und Kosten für Mehrverbrauch) sind auf der Website des Anbieters unter https://s.menoovo.com/res-pricing einsehbar (nachfolgend „Preisliste“). Sofern dem Kunden vom Anbieter ein individuelles Angebot unterbreitet und vom Kunden angenommen wurde, gehen die Konditionen dieses individuellen Angebots den Angaben in der allgemeinen Preisliste vor.

3.1.3. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.1.4. Einmalige Einrichtungsgebühren sind mit Vertragsschluss fällig. Laufende monatliche Gebühren sind jeweils im Voraus für den kommenden Abrechnungszeitraum (Monat) fällig, sofern nicht anders vereinbart. Nutzungsabhängige Entgelte (z.B. für Mehrverbrauch über inkludierte Limits hinaus) werden nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums, in dem der Mehrverbrauch angefallen ist, oder gemäß den in der Preisliste oder im Einzelvertrag festgelegten Intervallen abgerechnet.

3.2. Preisanpassung laufender Verträge

3.2.1. Der Anbieter ist berechtigt, die vereinbarten laufenden Gebühren für die Dienste nach billigem Ermessen anzupassen, um gestiegene Gesamtkosten (z.B. für Personal, Energie, Hosting, Lizenzen für Drittsoftware oder KI-Modelle) auszugleichen. Eine Preisanpassung kommt auch bei einer wesentlichen Erweiterung des Leistungsumfangs der Dienste in Betracht. Preissenkungen aufgrund gesunkener Kosten können ebenfalls weitergegeben werden.

3.2.2. Der Anbieter wird dem Kunden eine solche Preisanpassung mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) ankündigen.

3.2.3. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % der bis dahin geltenden jährlichen Gesamtvergütung für den betroffenen Dienst, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Kunde kann den betroffenen Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen ab Zugang der Ankündigung der Preiserhöhung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung kündigen. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, gilt die Preiserhöhung als genehmigt und der Vertrag wird zu den neuen Konditionen fortgesetzt. Auf dieses Sonderkündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerechten Kündigung wird der Anbieter in der Ankündigung der Preiserhöhung gesondert hinweisen.

3.2.4. Dieses Preisanpassungsrecht gilt nicht für Zeiträume, für die eine Festpreisvereinbarung getroffen wurde.

3.3. Rechnungsstellung und Zahlung

3.3.1. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder durch Bereitstellung im Kundenkonto des Anbieters. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu. Wünscht der Kunde eine postalische Papierrechnung, ist der Anbieter berechtigt, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.

3.3.2. Zahlungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Anbieter.

3.3.3. Die Zahlung erfolgt über die vom Anbieter im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung). Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde dem Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, trägt der Kunde, es sei denn, die Nichteinlösung oder Rückbuchung wurde vom Anbieter verursacht. Der Anbieter wird den Kunden über den Einzug der Lastschrift rechtzeitig vorab informieren (Pre-Notification). Die Frist für die Pre-Notification wird auf einen (1) Tag verkürzt.

3.3.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Anbieter eine Mahngebühr von 5,00 EUR erheben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

3.3.5. Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug des Kunden, der einen nicht unerheblichen Betrag (z.B. mehr als eine Monatsgebühr) betrifft, nach vorheriger Androhung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Diensten vorübergehend zu sperren, bis die rückständigen Zahlungen vollständig ausgeglichen sind. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während der Sperrung bestehen. Die Geltendmachung weiterer Rechte, insbesondere des Rechts zur außerordentlichen Kündigung gemäß Ziff. 4.4, bleibt unberührt.

3.4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

3.4.1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.

3.4.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Rechte des Kunden aus § 320 BGB sowie Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.

  1. Vertragsstruktur, Laufzeit und Kündigung

4.1. Einzelverträge

4.1.1. Der Kunde kann vom Anbieter verschiedene Dienste beziehen. Diese umfassen insbesondere die Pakete „Digitale Speisekarte“ und „Self-Ordering“, sowie optionale Integrationen (z.B. zu Drittsystemen, eReceipt u.ä.).

4.1.2. Jedes bezogene Paket oder jede Integration kommt als eigenständiger Vertrag zwischen Anbieter und Kunde zustande, der jeweils gesondert gekündigt werden kann, sofern nicht ausdrücklich eine untrennbare Verbindung (z.B. Abhängigkeit einer Integration von einem Paket) vereinbart ist.

4.1.3. Die Kündigung eines Einzelvertrags lässt andere, parallel bestehende Einzelverträge unberührt, es sei denn, die Fortführung des verbleibenden Vertrags ist für eine der Parteien ohne den gekündigten Vertragsteil unzumutbar oder der gekündigte Teil war zwingende Voraussetzung. Insbesondere enden Verträge über gebuchte Integrationen nicht automatisch mit der Kündigung eines Pakets, es sei denn, die Integration ist ohne das Paket nicht sinnvoll nutzbar und dies ist so vereinbart.

4.2. Vertragslaufzeit

4.2.1. Die Mindestvertragslaufzeit für die Pakete („Digitale Speisekarte“, „Self-Ordering“) beträgt, sofern im Einzelvertrag oder im Bestellprozess nicht abweichend festgelegt, zwölf (12) Monate ab Bereitstellung der Leistung (Freischaltung).

4.2.2. Wird der Vertrag nicht mit der in Ziff. 4.3.1 genannten Frist gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um weitere zwölf (12) Monate.

4.2.3. Für Integrationen können abweichende Mindestlaufzeiten und Verlängerungszeiträume gelten, die im Einzelvertrag oder im Bestellprozess für die jeweilige Integration festgelegt werden.

4.3. Ordentliche Kündigung

4.3.1. Jeder auf unbestimmte Zeit oder mit automatischer Verlängerungsklausel laufende Einzelvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit oder zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag oder bei der Buchung keine andere Frist vereinbart ist.

4.3.2. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. per E-Mail, über ein Kündigungsformular im Kundenkonto oder postalisch). Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der anderen Partei.

4.3.3. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

4.4. Außerordentliche Kündigung

4.4.1. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

4.4.2. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn:

  1. a) der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung (z.B. mehr als zwei Monatsentgelte) trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung in Verzug ist;
  2. b) der Kunde nachhaltig oder schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (insbesondere Pflichten aus Ziff. 5 und Ziff. 6 dieser AGB) und diesen Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt; einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass ein sofortiges Festhalten am Vertrag unzumutbar ist;
  3. c) der Kunde zahlungsunfähig wird, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird, oder wenn er seine Zahlungen einstellt.

4.4.3. Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter ist der Anbieter berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit noch ausstehenden monatlichen Grundgebühren zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden, konkret nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

4.4.4. Jede außerordentliche Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4.5. Folgen der Vertragsbeendigung

4.5.1. Mit Wirksamwerden der Vertragsbeendigung (gleich aus welchem Grund) endet das Nutzungsrecht des Kunden an den betroffenen Diensten. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den jeweiligen Diensten zu deaktivieren.

4.5.2. Ab diesem Zeitpunkt hat der Kunde keinen direkten Zugriff mehr auf die von ihm in den betroffenen Diensten hinterlegten Daten und Inhalte (nachfolgend „Kundendaten“).

4.5.3. Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig vor Vertragsende eine Sicherung seiner Kundendaten (z.B. Export von Produktdaten, Bestellhistorien, soweit vom System technisch unterstützt und vom Kunden benötigt) eigenverantwortlich vorzunehmen.

4.5.4. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird der Anbieter dem Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende die beim Anbieter gespeicherten Kundendaten des Kunden, die dessen eigene Inhalte betreffen (z.B. Speisekartentexte, eigene Bilder), in einem gängigen maschinenlesbaren Format (z.B. CSV- oder JSON-Datei, je nach Datenart und technischer Machbarkeit) zur Verfügung stellen. Dies gilt nicht für Daten, an denen der Anbieter eigene Rechte hat (z.B. Software selbst, Layouts, generische Vorlagen) oder die anonymisierte Nutzungsstatistiken betreffen. Der Anbieter kann für die Erstellung und Bereitstellung des Datenexports eine angemessene Aufwandsentschädigung gemäß der dann gültigen Preisliste verlangen.

4.5.5. Sofern der Kunde binnen dreißig (30) Tagen nach Vertragsende keine Herausgabe der Daten verlangt oder der Anbieter zur Aufbewahrung nicht mehr gesetzlich verpflichtet ist, ist der Anbieter berechtigt, die beim Anbieter gespeicherten Kundendaten des Kunden unwiederbringlich zu löschen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters oder des Kunden bleiben hiervon unberührt.

  1. Pflichten des Kunden

5.1. Allgemeine Mitwirkungspflichten

5.1.1. Der Kunde hat alle zur Vertragserfüllung und Nutzung der Dienste erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf eigene Kosten rechtzeitig und vollständig zu erbringen.

5.1.2. Er sorgt insbesondere für eine funktionsfähige IT-Infrastruktur (Hardware, Software, Betriebssystem, Internetzugang) gemäß den Anforderungen in Ziff. 2.6 und den aktuellen Empfehlungen des Anbieters.

5.1.3. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Geräte und Netzwerke durch aktuelle und angemessene Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenscanner, Firewall) gegen unbefugten Zugriff, Malware und Datenverlust geschützt sind.

5.1.4. Ferner hat der Kunde dem Anbieter die zur Einrichtung und Leistungserbringung benötigten Informationen und Daten (z.B. Stammdaten, Ansprechpartner, ggf. Zugangsdaten für die Anbindung eines Kassensystems oder Zahlungsanbieters, sofern erforderlich) korrekt und vollständig zur Verfügung zu stellen und Änderungen dieser Daten unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen oder im System zu aktualisieren.

5.2. Zugangsdaten und Sicherheit

5.2.1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vom Anbieter übermittelten oder von ihm selbst generierten Zugangsdaten (Logins, Passwörter, API-Schlüssel etc.) geheim zu halten, sicher aufzubewahren und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Passwörter sind in regelmäßigen Abständen zu ändern und müssen eine angemessene Komplexität aufweisen.

5.2.2. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, diese Dritten sind Mitarbeiter oder Beauftragte des Kunden, die die Zugangsdaten zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Dienste im Auftrag des Kunden benötigen und zur Geheimhaltung verpflichtet wurden. Der Kunde steht für die Einhaltung der Vertragsbedingungen durch diese Personen ein.

5.2.3. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich in Textform informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt oder den begründeten Verdacht hat, dass unbefugte Dritte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben, Zugangsdaten missbräuchlich verwendet werden oder ein sonstiges Sicherheitsproblem im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste besteht.

5.2.4. Im Fall eines Sicherheitsvorfalls wird der Kunde nach besten Kräften an dessen Aufklärung mitwirken und alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und zur Wiederherstellung der Sicherheit unterstützen.

5.3. Gesetzeskonforme und vertragsgemäße Nutzung

5.3.1. Der Kunde darf die Dienste des Anbieters nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags nutzen.

5.3.2. Der Kunde wird insbesondere:

  1. a) die Software nicht missbräuchlich verwenden, insbesondere keine rechts- oder sittenwidrigen, beleidigenden, diskriminierenden, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder urheberrechtsverletzenden Inhalte, Daten oder Materialien hochladen, eingeben, verbreiten oder zugänglich machen;
  2. b) keine Funktionen der Software zweckentfremden (z.B. kein Versenden von Spam-Nachrichten, keine Durchführung von Denial-of-Service-Angriffen oder sonstigen sicherheitsgefährdenden Aktionen);
  3. c) die Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte (z.B. von Endkunden), Datenschutzrechte, Urheber-, Marken- und sonstige gewerbliche Schutzrechte, respektieren;
  4. d) alle für ihn geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben im eigenen Verantwortungsbereich einhalten. Dies umfasst insbesondere (aber nicht abschließend) Informationspflichten gegenüber Endverbrauchern (z.B. nach § 312i BGB bei Fernabsatzgeschäften, sofern anwendbar), die Einhaltung der Preisangabenverordnung, der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) bezüglich Allergen-, Zusatzstoff- und Nährwertkennzeichnung, Jugendschutzbestimmungen sowie steuerrechtliche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Die korrekte Umsetzung dieser Pflichten bei der Gestaltung seiner digitalen Speisekarte und seiner Bestellprozesse obliegt allein dem Kunden.
  5. e) sicherstellen, dass alle von ihm hochgeladenen Inhalte, insbesondere Videoclips, frei von Rechten Dritter sind, die einer Nutzung im Rahmen der Dienste entgegenstehen (z.B. Urheberrechte an Musik oder Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen).

5.4. Verantwortlichkeit für Inhalte und deren Überprüfung

5.4.1. Der Kunde ist allein und umfassend dafür verantwortlich, alle Inhalte, Daten und Informationen, die er im Rahmen der Nutzung der Dienste eingibt, hochlädt, generiert, verlinkt oder sonst wie bereitstellt oder zugänglich macht (z.B. Speisekarteneinträge, Produktbeschreibungen, Preise, Bilder, Logos, Videos, Kundendaten, nachfolgend „Kundeninhalte“), auf deren Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität zu überprüfen und sicherzustellen.

5.4.2. Der Anbieter nimmt keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Kundeninhalte vor, es sei denn, er ist hierzu gesetzlich oder behördlich verpflichtet. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Kundeninhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überwachen.

5.4.3. Der Kunde sichert zu, dass er bezüglich aller von ihm bereitgestellten Kundeninhalte über die erforderlichen Rechte (z.B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Lizenzrechte an Fotos, Texten, Produktnamen, Grafiken, Videos) verfügt und dass durch die vertragsgemäße Nutzung dieser Inhalte durch den Anbieter keine Rechte Dritter verletzt werden und keine gesetzlichen Vorschriften missachtet werden.

5.4.4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Speisekarteninformationen (insbesondere Preise, Produktverfügbarkeiten, Allergen-, Zusatzstoff- und Zutatenhinweise gemäß LMIV und anderen relevanten Vorschriften) sowie alle sonstigen Pflichtangaben stets aktuell, korrekt und vollständig zu halten, um sicherzustellen, dass die Endnutzer zutreffende und gesetzeskonforme Informationen erhalten.

5.4.5. Besondere Hinweispflicht bezüglich KI-generierter Inhalte: Sofern die Dienste Funktionen zur Generierung oder Vorschlagung von Inhalten mittels Künstlicher Intelligenz (KI) anbieten (z.B. automatische Übersetzungen, Bildgenerierung, Vorschläge für Produktbeschreibungen, Allergenkennzeichnungen oder sonstige Stammdaten, nachfolgend „KI-Inhalte“), dienen diese KI-Inhalte lediglich als Unterstützung und Vorschlag. Der Kunde erkennt an und ist damit einverstanden, dass solche KI-Inhalte fehlerhaft, unvollständig oder für den spezifischen Zweck des Kunden ungeeignet sein können. Der Kunde ist verpflichtet, alle KI-Inhalte vor deren Veröffentlichung oder anderweitiger Nutzung sorgfältig auf Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit und Eignung für den beabsichtigten Zweck zu überprüfen und ggf. zu korrigieren oder anzupassen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Fehlerfreiheit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder spezifische Eignung von KI-Inhalten (siehe auch Ziff. 8.1.3). Die alleinige Verantwortung für die finale Freigabe, Veröffentlichung und Nutzung der KI-Inhalte (auch in bearbeiteter Form) gegenüber seinen Gästen liegt ausschließlich beim Kunden.

5.5. Test- und Trainingsdaten

5.5.1. Sofern der Kunde Testdaten oder Simulationen in den Diensten vornimmt (z.B. zum Kennenlernen der Funktionen), wird er deutlich kennzeichnen, dass es sich um Testvorgänge handelt, um eine Verwechslung mit realen Geschäftsvorfällen zu vermeiden.

5.5.2. Insbesondere im Live-Betrieb (z.B. bei Nutzung des Self-Ordering durch Gäste) dürfen Test- oder Demo-Inhalte nicht für Endkunden sichtbar sein, da sonst Endkunden irritiert oder getäuscht werden könnten.

5.6. Nutzung durch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen

5.6.1. Der Kunde haftet dafür, dass auch seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten, denen er Zugang zu den Diensten gewährt, die Pflichten aus diesem Vertrag und diesen AGB einhalten.

5.6.2. Handlungen und Unterlassungen dieser Personen werden dem Kunden wie eigene zugerechnet. Der Kunde hat seine Nutzer ordnungsgemäß zu schulen und zu überwachen, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Bestellungen über das Self-Ordering-System, die Pflege der digitalen Speisekarte und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.

5.7. Unterlassen von Eingriffen und missbräuchlicher Nutzung

5.7.1. Der Kunde darf nicht versuchen, die Software oder die zugrundeliegende Infrastruktur der Dienste zu dekompilieren, zu entschlüsseln, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu modifizieren, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in den Quellcode oder die Systemarchitektur einzugreifen, soweit eine solche Handlung nicht ausdrücklich durch zwingende gesetzliche Vorschriften (§§ 69d, 69e UrhG) gestattet ist.

5.7.2. Ebenso ist es untersagt, Sicherheitsvorkehrungen, Lizenzmechanismen oder Zugangsbarrieren der Dienste zu umgehen, zu manipulieren oder auszuschalten.

5.7.3. Der Kunde wird die Dienste nicht in einer Weise nutzen, die zu einer Störung, Beschädigung oder Überlastung der Systeme, Server oder Netzwerke des Anbieters oder anderer Kunden führen kann (z.B. durch automatisierte Massenzugriffe außerhalb der vorgesehenen API-Nutzung, Verbreitung von Schadsoftware).

5.8. Freistellung bei Pflichtverstößen

5.8.1. Verletzt der Kunde schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten, insbesondere aus dieser Ziffer 5 (Pflichten des Kunden) oder aus Ziff. 7 (Datenschutz), oder verletzt er durch die von ihm eingestellten Kundeninhalte Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen, und wird der Anbieter deshalb von Dritten (einschließlich Behörden oder Endkunden des Kunden) in Anspruch genommen (z.B. auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Vertragsstrafe), so stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter sowie den damit verbundenen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung (Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe) frei.

5.8.2. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche informieren und ihm, soweit rechtlich möglich und zumutbar, die Möglichkeit zur Verteidigung gegen diese Ansprüche geben. Der Anbieter wird ohne Zustimmung des Kunden keine Vergleiche schließen oder Ansprüche anerkennen, die zu Lasten des Kunden gehen könnten.

5.8.3. Die Freistellungsverpflichtung des Kunden gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass er die dem Anspruch zugrundeliegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

  1. Nutzungsrechte, Rechte an Inhalten und Daten

6.1. Rechte an der Software und den Diensten des Anbieters

6.1.1. Die vom Anbieter bereitgestellten Software-Anwendungen sowie alle vom Anbieter bereitgestellten sonstigen Komponenten, Inhalte und Materialien (Texte, Grafiken, Logos, Designs, Programme, Algorithmen, Dokumentationen, Datenbanken, die vom Anbieter erstellt wurden etc.) sind urheberrechtlich und/oder durch andere gewerbliche Schutzrechte geschützt und stehen im ausschließlichen Eigentum und/oder in der ausschließlichen Lizenzberechtigung des Anbieters.

6.1.2. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Einzelvertrags ein einfaches (nicht-ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, auf den vereinbarten Nutzungsumfang beschränktes Recht ein, die vertragsgegenständlichen Dienste bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.

6.1.3. Darüber hinaus werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an der Software, den Diensten oder den zugrundeliegenden Schutzrechten eingeräumt. Insbesondere erwirbt der Kunde keine Eigentums-, Verwertungs- oder sonstigen über das reine Nutzungsrecht hinausgehenden Rechte. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte verbleiben beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern.

6.1.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Menoovo-Dienste oder daraus resultierende Inhalte Dritten zur eigenständigen Nutzung zur Verfügung zu stellen, zu veräußern, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleasen oder in sonstiger Weise kommerziell zu verwerten. Ebenso ist der Einsatz zur Erbringung eigener Leistungen für Dritte untersagt, insbesondere als Reseller oder Multiplikator ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Menoovo GmbH.

6.1.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Kennzeichnungen der Schutzrechte (z.B. Copyright-Hinweise, Markenlogos, Seriennummern) des Anbieters oder dessen Lizenzgeber von der Software oder aus den Diensten zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen.

6.2. Rechte an Kundeninhalten

6.2.1. An den vom Kunden in die Dienste eingebrachten eigenen Inhalten (Kundeninhalte gemäß Ziff. 5.4.1, z.B. eigene Texte, eigene Bilder, eigene Logos, selbst erstellte und hochgeladene Videoclips) behält der Kunde grundsätzlich sämtliche Rechte und das Eigentum.

6.2.2. Der Kunde räumt dem Anbieter jedoch an allen von ihm im Rahmen der Nutzung der Dienste hochgeladenen, eingegebenen oder sonst bereitgestellten Kundeninhalten das nicht-ausschließliche, räumlich unbeschränkte, für die Dauer des jeweiligen Vertrages zeitlich beschränkte, unentgeltliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, diese Kundeninhalte zum Zweck der Vertragserfüllung und zur Bereitstellung und Optimierung der Dienste zu nutzen.

6.2.3. Diese Rechteeinräumung umfasst insbesondere das Recht, die Kundeninhalte auf den Servern des Anbieters (oder von dessen Subunternehmern) zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu bearbeiten (z.B. Formatkonvertierungen, Größenanpassungen, Komprimierungen, Generierung von Untertitel-Vorschlägen und deren Übersetzungen mittels KI für vom Kunden hochgeladene Videos, Übersetzung der Videos), sie im Rahmen der digitalen Speisekarte und des Self-Ordering-Systems für Endnutzer des Kunden sowie für den Kunden selbst und dessen Mitarbeiter sichtbar und zugänglich zu machen, technisch zu übertragen und öffentlich wiederzugeben (soweit dies der bestimmungsgemäßen Nutzung der Dienste entspricht, z.B. Darstellung der Speisekarte im Internet).

6.2.4. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht des Anbieters, die Kundeninhalte (insbesondere Produktinformationen, Bilder, Preise, nicht jedoch personenbezogene Daten von Endkunden ohne Rechtsgrundlage) in anonymisierter oder aggregierter Form für Zwecke der Analyse, der Produktverbesserung, der Entwicklung neuer Dienste und für statistische Auswertungen zu nutzen (siehe auch Ziff. 6.3).

6.2.5. Der Anbieter ist berechtigt, die vom Kunden bereitgestellten Kundeninhalte im Produkt-Interface ansprechend darzustellen.

6.2.6. Nutzungsrechte an KI-generierten Bildern: Werden im Rahmen der Dienste Bilder mittels KI-Funktionen auf Veranlassung des Kunden generiert (nachfolgend „KI-Bilder“), so verbleibt das Urheberrecht bzw. die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesen KI-Bildern, soweit sie schutzfähig sind, beim Anbieter oder dessen Lizenzgebern. Der Anbieter räumt dem Kunden jedoch für die Dauer des Vertrages über den Dienst, mit dem die KI-Bilder generiert wurden, ein einfaches (nicht-ausschließliches), räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die generierten KI-Bilder im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Menoovo-Dienste (insbesondere für seine digitale Speisekarte innerhalb von Menoovo) zu verwenden. Eine Nutzung der KI-Bilder außerhalb der Menoovo-Dienste oder nach Vertragsende ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters und ggf. gegen gesonderte Vergütung gestattet. Der Kunde ist für die Einhaltung etwaiger Lizenzbedingungen Dritter, die in die KI-Bildgenerierung einfließen, mitverantwortlich, sofern der Anbieter hierauf hinweist.

6.3. Nutzungsdaten, Auswertungen, KI-Training und erweiterte Datennutzung

6.3.1. Der Anbieter ist berechtigt, technische und geschäftliche Daten über die Nutzung der Dienste durch den Kunden und dessen Endnutzer aufzuzeichnen, auszuwerten und zu nutzen (nachfolgend „Nutzungsdaten“). Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend:

  1. a) Kundenspezifische Nutzungsdaten: Daten, die sich auf die Nutzung der Dienste durch den jeweiligen Kunden (Gastronom) beziehen, wie z.B. gebuchte Integrationen, Konfigurationseinstellungen, Anzahl der angelegten Artikel, Häufigkeit der Logins, genutzte Funktionen, aggregierte Verkaufsstatistiken des Kundenbetriebs (z.B. Gesamtumsatz über Menoovo, meistverkaufte Artikelkategorien im Betrieb des Kunden).
  2. b) Transaktions- und Interaktionsdaten: Daten, die bei der Nutzung der Dienste durch Endnutzer des Kunden anfallen, wie z.B. Bestellhistorien (bestellte Artikel, Mengen, Preise, Zeitpunkt der Bestellung), anonymisierte oder pseudonymisierte Interaktionsmuster (Klickpfade, Verweildauer auf bestimmten Seiten/Artikeln innerhalb der digitalen Speisekarte des Kunden), gewählte Spracheinstellungen, verwendete Endgerätetypen (ohne eindeutige Gerätekennung).
  3. c) Technische Daten: Allgemeine technische Verbindungsdaten und Geräteinformationen (z.B. IP-Adressen für einen begrenzten Zeitraum zur Gewährleistung der Systemsicherheit und zur Fehleranalyse, Browsertyp, Betriebssystem).

6.3.2. Interne Nutzung durch den Anbieter: Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzungsdaten (einschließlich kundenspezifischer Nutzungsdaten und Transaktions-/Interaktionsdaten) für folgende interne Zwecke zu verwenden:

  1. a) Zur Bereitstellung, Wartung, Sicherung und Verbesserung der Dienste.
  2. b) Zur Entwicklung neuer Produkte, Funktionen und Dienstleistungen.
  3. c) Zur Erstellung von internen Statistiken und Analysen über die Nutzung der Dienste, um Trends zu erkennen und Angebote zu optimieren.
  4. d) Für das Training und die Verbesserung von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI) des Anbieters oder von dessen Lizenzgebern. Dies kann auch die vom Kunden hochgeladenen Videos und die von ihm geprüften und freigegebenen KI-Inhalte (wie Untertitel, Übersetzungen, Produktinformationen) in anonymisierter oder aggregierter Form umfassen, um die Qualität der KI-Vorschlagsmodelle zu verbessern. Werden hierfür Transaktions- oder Interaktionsdaten verwendet, die ursprünglich einen direkten Personenbezug zu Endnutzern des Kunden aufwiesen, so erfolgt dies vorrangig auf Basis anonymisierter oder zumindest pseudonymisierter Daten. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten von Endnutzern für KI-Training erfolgt nur, wenn hierfür eine gesonderte Rechtsgrundlage (z.B. Einwilligung der Betroffenen, berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO unter strenger Beachtung der Betroffenenrechte) vorliegt.

6.3.3. Bereitstellung von Auswertungen und Daten für Kunden und Dritte:

  1. a) Der Anbieter ist berechtigt, auf Basis der Nutzungsdaten (insbesondere kundenspezifische Nutzungsdaten und Transaktions-/Interaktionsdaten) Auswertungen, Berichte und Statistiken zu erstellen. Diese können dem jeweiligen Kunden (Gastronom) zur Optimierung seines Betriebs oder zur Erfüllung gebuchter Leistungsbestandteile zur Verfügung gestellt werden.
  2. b) Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, Nutzungsdaten in aggregierter und anonymisierter Form (sodass kein direkter Rückschluss auf einzelne Endnutzer des Kunden möglich ist) aufzubereiten und diese Dritten für Analyse-, Berichts- oder Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen.

6.3.4. Gastprofile und personalisierte Dienste:

  1. a) Sollte der Anbieter Funktionen für individualisierte Gastprofile oder personalisierte Dienste für Endnutzer der Kunden anbieten, die eine weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten dieser Endnutzer erfordern (z.B. Speicherung individueller Präferenzen, Bestellhistorien für personalisierte Empfehlungen), wird die Nutzung solcher Funktionen stets auf einer klaren Rechtsgrundlage, insbesondere einer informierten und freiwilligen Einwilligung der jeweiligen Endnutzer gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, basieren.
  2. b) Die Verantwortung für die Einholung der notwendigen Einwilligungen der Endnutzer liegt primär beim Kunden (Gastronom) als Verantwortlichem für die Daten seiner Gäste, es sei denn, der Anbieter tritt selbst als Verantwortlicher für einen spezifischen Dienst gegenüber den Endnutzern auf und holt die Einwilligungen direkt ein. Der Anbieter wird dem Kunden ggf. technische Mittel zur Einholung und Verwaltung von Einwilligungen zur Verfügung stellen.

6.3.5. Aus der Zustimmung zur Datennutzung nach dieser Ziffer 6.3 kann der Kunde keine darüber hinausgehenden Rechte (z.B. auf Herausgabe der zugrundeliegenden Rohdaten des Anbieters, auf eine Beteiligung an den Ergebnissen oder auf eine gesonderte Vergütung) herleiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart.

6.3.6. Alle etwaigen Rechte an Datenbanken, Datensammlungen, Analyseergebnissen, Berichten oder KI-Modellen, die der Anbieter unter Nutzung der oben genannten Daten erstellt, stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich dem Anbieter zu, unbeschadet der Rechte des Kunden an seinen ursprünglichen Rohdaten und Kundeninhalten gemäß Ziff. 6.2.

6.4. Weitergabe von Daten an Dritte

6.4.1. Der Anbieter ist berechtigt, die in Ziff. 6.3 genannten aggregierten oder anonymisierten Daten nach eigenem Ermessen zu analysieren und Dritten zur Verfügung zu stellen, etwa für Marktforschungszwecke, branchenspezifische Auswertungen, Benchmarking-Berichte oder zur Verbesserung der Angebote Dritter. Eine Weitergabe von Rohdaten, die einen direkten Rückschluss auf den Kunden oder dessen Endkunden ermöglichen, erfolgt nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage.

6.5. Referenznennung

6.5.1. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, den Namen sowie das Unternehmenslogo des Kunden unentgeltlich zu Referenz- und Marketingzwecken auf der Website des Anbieters, in Präsentationen, Pressemitteilungen, Social-Media-Auftritten und sonstigen Marketingmaterialien des Anbieters zu verwenden.

6.5.2. Die Referenznennung darf in sachlich-neutralem Zusammenhang erfolgen, insbesondere zur Darstellung bestehender Kundenbeziehungen und des Einsatzbereichs der angebotenen Leistungen.

6.5.3. Eine weitergehende Darstellung, z. B. in Form von detaillierten Fallstudien (Case Studies), Testimonials oder gemeinsamen Pressemitteilungen, erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung und ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mindestens in Textform.

6.5.4. Der Kunde kann der Verwendung seines Namens und Logos als Referenz jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch ist in Textform an den Anbieter zu richten. Der Anbieter wird nach Erhalt eines solchen Widerspruchs die Referenznennung in zukünftigen Marketingmaterialien unterlassen und sich bemühen, bestehende Nennungen im Rahmen seiner Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des technischen und wirtschaftlichen Aufwands zu entfernen oder anzupassen. Bereits gedruckte Materialien dürfen aufgebraucht werden.

  1. Datenschutz

7.1. Allgemeine Datenschutzpflichten

7.1.1. Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.

7.1.2. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden (z.B. Kontaktdaten von Ansprechpartnern) zur Vertragsdurchführung und -abwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Anbieter finden sich in dessen Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://s.menoovo.com/datenschutz

7.2. Auftragsverarbeitung

7.2.1. Soweit der Kunde bei der Nutzung der Dienste personenbezogene Daten seiner Endkunden oder Mitarbeiter in die Systeme des Anbieters eingibt, hochlädt oder auf andere Weise durch den Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung verarbeiten lässt (z.B. Namen, Kontaktdaten oder Bestelldaten von Gästen bei Nutzung des Self-Ordering-Systems), handelt der Kunde als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter wird in diesem Verhältnis als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO ausschließlich im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden tätig.

7.2.2. Für diesen Fall schließen die Parteien einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der Anbieter stellt hierfür ein Standard-AVV-Muster zur Verfügung. Kommt ein solcher AVV nicht zustande, obwohl eine Auftragsverarbeitung vorliegt, ist der Anbieter berechtigt, die Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten auszusetzen oder den Vertragsteil, der die Auftragsverarbeitung betrifft, außerordentlich zu kündigen.

7.2.3. Der Kunde ist als Verantwortlicher allein dafür zuständig, die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten seiner Endkunden und Mitarbeiter gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere das Vorliegen der erforderlichen Rechtsgrundlagen (z.B. Einwilligungen für Marketingzwecke oder Profilbildung, soweit relevant), die Erfüllung von Informationspflichten gegenüber den Betroffenen (Art. 13, 14 DSGVO) und die Wahrung der Betroffenenrechte.

7.2.4. Der Anbieter wird personenbezogene Daten der Endkunden des Kunden nur zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden und gemäß dessen Weisungen verarbeiten und nicht ohne Rechtsgrundlage an unbeteiligte Dritte weitergeben, es sei denn, es handelt sich um Sub-Auftragsverarbeiter, die im Rahmen eines gültigen AVV und ggf. mit Zustimmung des Kunden eingesetzt werden.

  1. Gewährleistung (Sach- und Rechtsmängelhaftung)

8.1. Grundsätze der Gewährleistung

8.1.1. Der Anbieter leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der Dienste sowie dafür, dass der Kunde die Dienste ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich primär aus der Produktbeschreibung (Ziff. 1.2), den Angaben auf der Website des Anbieters und ggf. aus individualvertraglichen Vereinbarungen.

8.1.2. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen und zu betreiben. Eine Gewährleistung für absolute Fehlerfreiheit wird nicht übernommen. Unerhebliche Fehler oder Funktionsbeeinträchtigungen, die die Nutzung der Dienste nicht oder nur unwesentlich einschränken, stellen keinen Mangel dar, der zu Gewährleistungsansprüchen berechtigt.

8.1.3. Keine Gewährleistung für Kundeninhalte und KI-Inhalte: Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Aktualität der vom Kunden oder dessen Endnutzern eingegebenen oder bereitgestellten Inhalte (Kundeninhalte). Ebenso übernimmt der Anbieter, wie in Ziff. 5.4.5 ausgeführt, keine Gewähr für die Fehlerfreiheit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder spezifische Eignung von KI-Inhalten, die lediglich als Vorschläge dienen und vom Kunden zu überprüfen sind.

8.1.4. Der Anbieter übernimmt keine Garantie im Rechtssinne (z.B. für eine bestimmte Beschaffenheit oder das Vorhandensein von Eigenschaften), es sei denn, eine solche wird ausdrücklich und schriftlich als „Garantie“ vom Anbieter bezeichnet und vom vertretungsberechtigten Organ des Anbieters unterzeichnet. Produktbeschreibungen, Angaben in Werbematerialien oder auf der Website stellen reine Leistungsbeschreibungen und keine Garantiezusagen dar.

8.2. Mängelansprüche

8.2.1. Liegt ein erheblicher Mangel an den Diensten vor, den der Anbieter zu vertreten hat, wird der Anbieter diesen nach seiner Wahl innerhalb angemessener Frist entweder durch Nachbesserung (z.B. Fehlerbehebung, Bugfix, Update) oder durch Ersatzlieferung (z.B. Bereitstellung eines Workarounds, der die Funktion im Wesentlichen sicherstellt) beseitigen (Nacherfüllung).

8.2.2. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung dem Anbieter in Textform detailliert und nachvollziehbar zu melden (Mängelrüge). Die Mängelrüge sollte Informationen zur Art des Fehlers, zum Zeitpunkt des Auftretens und zu den Umständen, unter denen er auftrat, enthalten, um eine effiziente Fehleranalyse und -behebung zu ermöglichen. Der Kunde wird den Anbieter bei der Mängelbeseitigung im zumutbaren Umfang unterstützen.

8.2.3. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl (z.B. nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen für denselben Mangel), ist sie dem Kunden unzumutbar oder verweigert der Anbieter die Nacherfüllung, kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung angemessen mindern oder – bei einem erheblichen Mangel, der die Nutzung der Dienste schwerwiegend beeinträchtigt – vom Vertrag über den betroffenen Dienst zurücktreten bzw. diesen außerordentlich kündigen. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann der Kunde nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB (siehe Ziff. 9) verlangen.

8.2.4. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern der Mangel nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruht oder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.

8.2.5. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Kenntnis vom Mangel erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, spätestens jedoch zwölf (12) Monate nach erstmaliger Bereitstellung des mangelhaften Dienstes bzw. der mangelhaften Funktion. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

8.3. Ausschluss der Gewährleistung

8.3.1. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäßer Bedienung durch den Kunden, auf der Verwendung ungeeigneter Hard- oder Software seitens des Kunden, auf schädlichen Umwelteinflüssen beim Kunden, auf Eingriffen oder Manipulationsversuchen des Kunden oder Dritter in die Software oder auf Umständen beruht, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind (z.B. Störungen der Internetverbindung des Kunden, Ausfälle von Drittsystemen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen).

8.3.2. Nutzt der Kunde die Dienste entgegen den vertraglichen Bestimmungen oder gesetzlichen Vorgaben, können seine Mängelansprüche eingeschränkt sein oder entfallen.

  1. Haftung

9.1. Haftungsgrundsätze

9.1.1. Der Anbieter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund (vertraglich, deliktisch oder sonstig) – nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

9.1.2. Der Anbieter haftet unbeschränkt:

  1. a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen;
  2. b) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  3. c) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels;
  4. d) im Rahmen einer vom Anbieter ausdrücklich übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache oder Leistung;
  5. e) bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.2. Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

9.2.1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.2.2. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (z.B. die Pflicht zur Bereitstellung der Kernfunktionalitäten der Dienste gemäß der Leistungsbeschreibung).

9.2.3. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist in diesem Fall pro Schadensfall auf einen Betrag in Höhe von 100 % der vom Kunden für den betroffenen Dienst im Vertragsjahr des Schadenseintritts zu zahlenden Netto-Jahresvergütung, maximal jedoch auf 1.000 EUR begrenzt. Für alle Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres ist die Haftung insgesamt auf 2.000 EUR begrenzt.

9.2.4. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Fall 1 BGB wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9.3. Weitere Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

9.3.1. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

9.3.2. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, es sei denn, es liegt ein Fall der unbeschränkten Haftung gemäß Ziff. 9.1.2 vor.

9.3.3. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden entstanden wäre. Der Kunde ist zur Durchführung regelmäßiger Datensicherungen seiner relevanten Daten verpflichtet (siehe auch Ziff. 4.5.3 und Ziff. 5.1.3). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Datenverlust vom Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

9.4. Haftung für Dritte und höhere Gewalt

9.4.1. Der Anbieter haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch das Verhalten Dritter verursacht werden, die nicht Erfüllungsgehilfen des Anbieters sind und deren Verhalten dem Anbieter nicht zugerechnet werden kann.

9.4.2. Höhere Gewalt bezeichnet unvorhersehbare, unabwendbare und außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegende Ereignisse, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, terroristische Akte, Embargos, Arbeitskämpfe (Streiks, Aussperrungen) im eigenen oder fremden Betrieb, soweit sie nicht vom Anbieter verschuldet sind, behördliche Anordnungen, unverschuldete Transporteinschränkungen, Pandemien oder Epidemien mit weitreichenden Betriebsschließungen oder -einschränkungen, sowie großflächige Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, der Energieversorgung oder kritischer Internetinfrastruktur.

9.4.3. Der Anbieter haftet ebenfalls nicht für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit von Drittanbieterdiensten (z.B. Serverausfälle bei Hosting-Providern, Störungen von Zahlungsdienstleistern oder Kassensystemen), auf die die Dienste des Anbieters zugreifen oder mit denen sie integriert sind, sofern diese nicht Erfüllungsgehilfen des Anbieters sind und der Anbieter die Störung nicht zu vertreten hat.

9.4.4. Zeiten der Nichtverfügbarkeit oder Leistungsbeeinträchtigung infolge solcher Ereignisse begründen keine Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter, es sei denn, der Anbieter hat das Ereignis oder dessen Auswirkungen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verschuldet. Der Anbieter wird den Kunden über solche Ereignisse und die erwartete Dauer einer Unterbrechung im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren unterrichten.

9.5. Verantwortlichkeit des Kunden gegenüber Endkunden

9.5.1. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde im Verhältnis zu seinen eigenen Endkunden (Gastnutzer der digitalen Speisekarte oder des Self-Ordering-Systems) allein verantwortlich ist.

9.5.2. Der Anbieter stellt lediglich die technische Plattform und Dienste zur Verfügung. Verträge über gastronomische Leistungen (Speisen, Getränke, Lieferungen etc.), die mittels der Dienste angebahnt, bestellt oder initiiert werden, kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Endkunden zustande. Der Anbieter wird nicht Vertragspartner dieser Rechtsgeschäfte und schuldet insbesondere nicht die Lieferung der bestellten Waren, die Erbringung der Dienstleistungen oder die Zahlungsabwicklung gegenüber dem Endkunden.

9.5.3. Etwaige Ansprüche der Endkunden (z.B. wegen mangelhafter Speisen, Falschlieferung, verspäteter Bedienung, Rückerstattungen, Widerruf bei Fernabsatzgeschäften, Einhaltung von Preisangaben, Allergeninformationen etc.) sind ausschließlich vom Kunden selbst zu bearbeiten und zu erfüllen.

9.5.4. Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen seiner Endkunden oder sonstiger Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erbringung der gastronomischen Leistungen des Kunden oder der Nutzung der Inhalte des Kunden über die Dienste des Anbieters gegen den Anbieter erhoben werden, es sei denn, der Anbieter hat diese Ansprüche durch eine eigene Pflichtverletzung (z.B. einen von ihm zu vertretenden Mangel der Software) verursacht (siehe auch Freistellungsklausel in Ziff. 5.8).

9.6. Anwendungsbereich der Haftungsregelungen

9.6.1. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten für sämtliche vertraglichen und außervertraglichen (deliktischen) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, unabhängig von ihrem Rechtsgrund.

9.6.2. Sie gelten ferner zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9.6.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

  1. Änderung der Geschäftsbedingungen und Leistungen

10.1. Änderung dieser AGB

10.1.1. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen oder zu ergänzen, insbesondere bei Änderungen der einschlägigen Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktgegebenheiten oder bei technischen Weiterentwicklungen der Dienste, sofern die Änderungen für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind.

10.1.2. Über geplante Änderungen dieser AGB wird der Anbieter den Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor deren geplantem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse oder durch eine Mitteilung im Kundenkonto) informieren. Die Änderungsmitteilung wird die geänderten Klauseln und das Datum des geplanten Inkrafttretens enthalten.

10.1.3. Der Kunde hat das Recht, den geplanten Änderungen innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform zu widersprechen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang des Widerspruchs beim Anbieter.

10.1.4. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die ursprünglichen AGB für das bestehende Vertragsverhältnis unverändert fort. Der Anbieter hat in diesem Fall jedoch das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden zum nächstmöglichen Termin ordentlich gemäß Ziff. 4.3 zu kündigen.

10.1.5. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Widerspruchsfrist oder nicht formgerecht, oder nutzt er die Dienste des Anbieters auch nach Inkrafttreten der geänderten AGB weiterhin aktiv, so gelten die geänderten AGB ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt als vom Kunden angenommen.

10.1.6. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders auf sein Widerspruchsrecht, die Frist hierfür und die Rechtsfolgen eines unterlassenen oder verspäteten Widerspruchs (Genehmigungsfiktion) hinweisen.

10.2. Leistungsänderungen

10.2.1. Für Leistungsänderungen gilt Ziff. 2.3. Die Regelungen zur AGB-Änderung in Ziff. 10.1 finden auf reine Leistungsänderungen (Anpassung von Funktionalitäten etc.) keine direkte Anwendung, es sei denn, die Leistungsänderung macht eine Anpassung der AGB erforderlich oder die Leistungsänderung ist so wesentlich, dass sie einer Vertragsänderung gleichkommt.

  1. Schlussbestimmungen

11.1. Anwendbares Recht

11.1.1. Auf alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden sowie auf diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

11.1.2. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht) ist ausgeschlossen.

11.1.3. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, finden keine Anwendung, da sich das Angebot des Anbieters ausschließlich an Unternehmer richtet.

11.2. Gerichtsstand

11.2.1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB der Sitz des Anbieters vereinbart.

11.2.2. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand oder an jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

11.2.3. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

11.3. Textform

11.3.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder der Einzelverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. E-Mail, Fax, Übermittlung über das Kundenportal), soweit nicht in diesen AGB oder gesetzlich eine strengere Form (z.B. Schriftform) vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

11.3.2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Vertragsabreden, die zwischen den Parteien getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen zu Einzelverträgen), haben im Falle eines Widerspruchs stets Vorrang vor diesen AGB, sofern sie mindestens in Textform dokumentiert wurden.

11.4. Abtretung und Übertragung

11.4.1. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder den Einzelverträgen nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters mindestens in Textform an Dritte abtreten oder übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

11.4.2. Der Anbieter ist seinerseits berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden im Wege der (Einzel- oder Gesamt-)Rechtsnachfolge (z.B. bei Verkauf des Unternehmens oder von Unternehmensteilen) oder durch Vertragsübernahme auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen im Sinne von § 15 AktG oder auf einen anderen geeigneten Dritten zu übertragen. Im Falle einer solchen Übertragung auf einen nicht verbundenen Dritten wird der Anbieter den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses zu, wenn ihm die Fortsetzung des Vertrags mit dem neuen Vertragspartner unzumutbar ist. Dieses Kündigungsrecht ist innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsübertragung auszuüben.

11.5. Salvatorische Klausel

11.5.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines Einzelvertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

11.5.2. Anstelle der unwirksamen, undurchsetzbaren oder fehlenden Bestimmung werden die Parteien eine solche wirksame und durchsetzbare Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung bzw. dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt. Ist dies nicht möglich, tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung die einschlägige gesetzliche Regelung, sofern diese zu einem sachgerechten Ergebnis führt.

11.5.3. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich die AGB oder ein Einzelvertrag als lückenhaft erweisen. Die Parteien verpflichten sich, eine solche Lücke durch eine Regelung zu schließen, die dem entspricht, was sie nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

 

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